Inhalt

Annahmekonditionen 

Es werden ausschliesslich Kleinmengen (max. 2 t/Jahr und Anfallstelle) nach Abfallarten getrennt entgegengenommen.

Hinweis: Es werden nur Abfälle angenommen, die im Landkreis Peine angefallen sind.

Die Entsorgung von nicht reaktiven gefährlichen Abfällen ist auch für Private Haushalte gebührenpflichtig.
Es gelten die unten aufgeführten Verpackungsvorschriften.

Elektrische Geräte, die freies Asbest enthalten (z.B. Nachtspeicheröfen)

  • Geräte dürfen nicht demontiert oder teildemontiert sein.
  • Gehäusefugen und –öffnungen sind vollständig mit Klebeband zu überkleben.
  • Die Geräte sind auf Paletten bzw. Kanthölzern zu platzieren, um das Anbringen von Hebezeugen zu erleichtern.

Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten (z.B. mineralölverunreinigte Böden und Steine)

  • Die Abfälle sind vom Anlieferer in bereitgestellte Sammelgefäße umzuladen.

Asbesthaltige Baustoffe (z.B. Eternit-Platten)

  • Die Übernahme der Abfälle kann nur in spezieller staubdichter Verpackung (Big Bags mit entsprechender Kennzeichnung) erfolgen.
  • Am Sonderabfallzwischenlager der Deponie Stedum sind Big Bags in verschiedenen Größen erhältlich.
  • In Folie verpackte Asbestzementprodukte werden zurückgewiesen.
  • Eine unverpackte Anlieferung ist verboten.
  • Anmeldepflichtige Anliefermenge:
    Asbest in Big Bags (mehr als 3 Stück)
    ⮕ Formular: Anmeldung zur Anlieferung von Sonderabfällen

Dämmmaterial (z.B. Steinwolle, Glaswolle, Sauerkrautplatten (mit Mineralwollekern))

  • Die Übernahme der Abfälle kann nur in spezieller Verpackung (Big Bags) erfolgen.
  • Am Sonderabfallzwischenlager der Deponie Stedum sind Big Bags in verschiedenen Größen zum Preis von 15,- € / Stück erhältlich.
  • Die Big Bags dürfen nur so weit befüllt werden, dass sie noch gut verschlossen werden können.
  • In Folie verpackte Dämmmaterialien werden zurückgewiesen.
  • Eine unverpackte Anlieferung ist verboten. A+B ist gesetzlich verpflichtet unverpackt angelieferte Dämmmaterialien ordnungsgemäß zu verpacken. Die Verpackungsgebühr wird nach Aufwand ermittelt und ist vom Anlieferer zu tragen!

Kohlenteer und teerhaltige Produkte (z.B. Dachpappe / Bitumenwellplatten)


Die Annahmekonditionen für weitere, hier nicht näher benannte nicht reaktive gefährliche Abfälle sind im Sonderabfallzwischenlager auf der Deponie Stedum zu erfragen (☎ 05128-9412-50).

Entsorgungsgebühren für nicht reaktive gefährliche Abfälle 2026

(neue Gebühren gültig ab 01.01.2026)

Diese Abfälle sind grundsätzlich gebührenpflichtig.


Abfallschlüssel-Nr.

Bezeichnung

Entsorgungskosten 

16 02 12

gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
(z.B. Nachtspeicherheizgeräte)

gebührenfrei

17 01 0X

Schutt von Schornsteinen aus privaten Haushaltungen mit ‚Hausbrand‘-Heizungsanlagen 
(Bauschutt mit gefährlichen Stoffen)

bis 200 kg: 10,70 € / Anlieferung
darüber: Verwiegekosten (11,00 €/ Anlieferung) + 56,50 €/ t

17 03 03

Kohlenteer und teerhaltige Produkte
(z.B. Dachpappen, Bitumenwellplatten)

bis 200 kg: 54,70 € / Anlieferung
darüber: Verwiegekosten (11,00 €/ Anlieferung) + 288,00 €/ t

17 06 03

anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält (z.B. Steinwolle, Glaswolle)

bis 200 kg: 69,00 € / Anlieferung
darüber: Verwiegekosten (11,00 €/ Anlieferung) + 363,00 €/ t

17 06 05

asbesthaltige Baustoffe (z.B. Asbestzement-Platten)

bis 200 kg: 20,50 € / Anlieferung
darüber: Verwiegekosten (11,00 €/ Anlieferung) + 108,00 €/ t