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Gebühren

A+B Peine bietet allen Kunden eine persönliche und kompetente Beratung. Gerne erstellen wir auch für Ihren Haushalt oder Betrieb ein Entsorgungskonzept und erläutern von Fall zu Fall etwa das Zustandekommen der Gebühren. Auch wenn Sie ein Leerungsprotokoll wünschen, ist das für uns kein Problem.

Entnehmen Sie den unten stehenden Tabellen unsere Leistungen und Preise und schauen Sie in die Informationen zu den einzelnen Wertstoffhöfen, um zu erfahren, ob und zu welchen Bedingungen Ihre Wertstoffe dort angenommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, wenden Sie sich einfach an unser Kundenzentrum, damit Sie am Ende sagen können: „Jetzt geht’s AB!“

  • Merkblatt zum Gebührenbescheid / Jahresabrechnung

Gebührenerhöhung und Satzungsänderungen 2024

Zum 01.01.2024 hat A+B die Behältergebühren um 7 % erhöht und auch die Abfallentsorgungssatzung in einigen wesentlichen Punkten angepasst, insbesondere bezüglich der Bioabfallsammlung.

Gebührenerhöhung
Wie viele andere Unternehmen ist auch A+B von Kostensteigerungen betroffen, die sich in vielen Bereichen des Betriebes niederschlagen. Das betrifft zum einen die Preissteigerungen bei den großen Entsorgungsverträgen für Rest- und Bioabfall, vor allem die ab 01.01.2024 greifende CO2-Abgabe bei der Verbrennung von Restabfall nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dazu kommen die gestiegenen Energiekosten, erhöhte Aufwände für Personalkosten aufgrund der Tarifabschlüsse und gefallene Wertstofferlöse, z. B. für Altpapier. Es sind eine Reihe von externen kostensteigernden Faktoren, auf die A+B keine Einflussmöglichkeiten hat. Da A+B trotz der angesprochenen Kostensteigerungen das gewohnte Dienstleistungsangebot und einen guten Servicegrad für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten möchte, mussten schlussendlich die Gebührensätze angehoben werden. Zum 01.01.2024 wurden daher die Behältergebühren um 7 % erhöht. Dies hat der Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe in seiner Sitzung am 22.11.2023 beschlossen und der Kreistag hat dem am 20.12.2023 zugestimmt. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Peine vom 29.12.2023 wurden die Änderungen rechtskräftig.

Diese 7 %-Erhöhung bedeutet beispielsweise für einen Haushalt mit einer 60 l-Restmülltonne und einer 60 l-Biotonne und einer durchschnittlichen Leerungshäufigkeit Mehrkosten von 12,60 € im Jahr, bei einer Kombi von zwei 120l-Behältern Mehrkosten von 20,90 € pro Jahr.

Neue Behältergebühren:

Behälter

Jahresgrundgebühr

Leerungsgebühr

Restmülltonne, 60 l

67,44 €

4,04 €

Restmülltonne, 120 l

76,43 €

8,08 €

Restmülltonne, 240 l

103,37 €

16,15 €

Restmüllcontainer, 770 l

157,45 €

51,77 €

Restmüllcontainer, 1.100 l

157,45 €

73,97 €

Biotonne, 60 l

40,51 €

2,75 €

Biotonne, 120 l

49,48 €

5,48 €

Biotonne 240 l

76,43 €

11,00 €

Behälter

Pauschalgebühr

Grobmüllcontainer (1.100 l), max. 1 Monat

67,00 €

Saison-Biotonne (240 l), max. 1 Monat

30,00 €

Saison-Biocontainer (1.100l), max. 1 Monat

66,00 €

Satzungsänderungen
Neben der allgemeinen Gebührenerhöhung wurden einige Satzungsänderungen beschlossen, die sich aus der betrieblichen Praxis ergaben und für die Qualitätssicherung der Produkte und Dienstleistungen maßgeblich wichtig sind. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen im Überblick. Die vollständige Abfallgebühren- und Abfallentsorgungssatzung finden Sie hier...

Bioabfall
Die Qualität des Bioabfalls ist ausschlagend für die Qualität des Komposts, der daraus hergestellt wird. Der Peiner Kompost soll ein Qualitätsprodukt mit Gütesiegel bleiben und das kann nur gelingen, wenn die Biotonnen richtig befüllt werden und keine Fremdstoffe enthalten sind. Trotz umfassender Informationen zum Thema ist stellenweise nach wie vor ein hoher Eintrag an Fremdstoffen, gerade von Kunststoffbeuteln, im Bioabfall zu verzeichnen. Zukünftig sind im Landkreis Peine daher nur noch Papiertüten zur Sammlung von Bioabfällen im Haushalt, die anschließend über die Biotonne entsorgt werden, erlaubt. Tüten oder Beutel, die aus biologisch abbaubaren Materialien bestehen und Anteile von Kunststoffen enthalten, sind von der Entsorgung über die Biotonne ausgeschlossen. Dies gilt auch für nach DIN EN 14995 oder EN 13432 zertifizierte Kunststoffbeutel, die für die Sammlung von Bioabfällen verwendet werden. Die Abbauzeit der biologisch abbaubaren Kunststoffbeutel liegt deutlich über der Rottezeit in der Peiner Kompostanlage, sodass Biofolien-Müllbeutel hier nach Abschluss des Kompostierungsprozesses noch nicht vollständig abgebaut sind. Die Beutel zerfallen nicht vollständig und Fragmente sind im fertigen Kompost zu finden, die auf diesem Wege in die Umwelt gelangen. Ab 2025 greifen nach der neuen Bioabfallverordnung zudem strengere Grenzwerte für den Fremdstoffanteil im Bioabfall.

Die neue Regelung bedeutet für Haushalte, die gewohnheitsgemäß biologisch abbaubare Beutel mit Kunststoffanteilen zur Bioabfallsammlung in der Küche verwendet haben, zunächst eine Umstellung. A+B berät gerne, welche Alternativen es gibt. Zum Beispiel:

  • Einen kleinen Zwischensammelbehälter (z.B. ein Eimer mit Deckel) in der Küche (ohne Tüte oder Beutel) mit Bioabfällen füllen und nach der Umleerung in die Biotonne ausspülen.
  • Den Zwischensammelbehälter mit Zeitungspapier auslegen oder eine unbeschichtete Papiertüte verwenden. Diese sind auch im Handel als Bio-Kompostbeutel erhältlich.
  • Feuchte Bioabfälle in Küchen- oder Zeitungspapier einwickeln.

Fehlbefüllung von Biotonnen
Damit das Ziel eines qualitativ hochwertigen Komposts auch erreicht wird, werden die oben genannten Regeln zusätzlich von Maßnahmen begleitet, die eine Fehlbefüllung der Biotonnen sanktionieren.

Biotonnen, die mit Restabfall oder anderen für die Biotonne nicht zugelassenen Abfällen (z.B. Kunststofftüten) befüllt wurden, werden nicht geleert. Die Tonne wird dann mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Sind bei der nächsten Leerung weiterhin unzulässige Abfälle enthalten, wird der Behälter, soweit erforderlich oder vom Tonnennutzer gewünscht, außerhalb der Regelabfuhr als Restabfall entleert. Dabei entstehen nach der Abfallgebührensatzung folgende Kosten:

Behälter

Leerungsgebühr
(als Restabfall)

Biotonne, 60 l

108,83 €

Biotonne, 120 l

111,55 €

Biotonne, 240 l/Saison-Biotonne, 240 l

116,99 €

Saison-Biocontainer

187,68 €

Bei wiederholten Fehlbefüllungen kann A+B die Biotonne einziehen und durch einen entsprechenden Restabfallbehälter ersetzen.

Dieses Maßnahmenpaket soll die Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren, auf eine saubere Bioabfallqualität zu achten, bis dies zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Die ersten Monate werden zunächst als Karenzzeit gehandhabt und A+B wird die Bürgerinnen und Bürger gerne in der Umstellungsphase beratend begleiten. Selbstverständlich dürfen bereits vorhandene Biomüllsäcke in einer Übergangszeit genutzt werde. Die Bürgerinnen un Bürger werden in dieser Zeit auch nicht dazu aufgefordert, Ihre Tonne nach Säcken zu durchsuchen und zu sortieren.

Sperrmüll
Um die Sperrmülltouren besser und verlässlicher planen zu können ist es notwendig geworden, bei Abholungen das Sperrmüllvolumen auf maximal 8 m³ zu begrenzen. Wie bisher sind 4 m³ pro Jahr und Haushalt gebührenfrei, auch bei Selbstanlieferung im Abfallentsorgungszentrum. Sollte einmal eine deutlich größere Menge an Sperrmüll anfallen, wird A+B auch in diesem Fall eine situationsgerechte Lösung finden. Das Kundenzentrum berät gerne.
Leicht entzündliche Flüssigkeiten oder Materialien (z. B. nicht entleerte Spraydosen, Akkus) sind nicht nur im Sperrmüll, sondern auch im Schrott und Grobmüll verboten. Diese haben in der Vergangenheit mutmaßlich die Brände an Entsorgungsfahrzeugen von A+B ausgelöst und erhebliche Sachschäden verursacht.

Grobmüll
Zukünftig ist auch das Grobmüllvolumen bei Abholungen auf maximal 8 m³ begrenzt.

Alle Grundstückseigentümer werden im Rahmen der Gebührenbescheidaktion Anfang Januar angeschrieben und über die Änderungen informiert.

Gebühren Restmüllbehälter

Die Abholung des Restmülls ist in Ihrer Entsorgungsgebühr enthalten. Diese setzt sich aus einer Grund- und einer Leerungsgebühr zusammen, wobei acht Pflichtleerungen pro Jahr berechnet werden. Die Anzahl der Leerungen bestimmt die letztendliche Gebührenhöhe. Bitte beachten Sie, dass gebührenrechtlich auch Leerungen von Tonnen in Rechnung gestellt werden, die nicht vollständig entleert werden konnten. Wir empfehlen Ihnen, das besonders bei Frost zu beachten. Die Tonnen müssen so bereitgestellt werden, dass diese ordnungsgemäß geleert werden können. Der Deckel muss noch gut schließen und die Abfälle dürfen nicht verpresst werden. Alle Behälter müssen am Abfuhrtag spätestens ab 6:30 Uhr zur Leerung bereitstehen.

Gebühren Restmüllbehälter (gültig ab 01.01.20024)

BehälterGrundgebühr bisher
in €/Jahr
Grundgebühr neu
in €/Jahr
Leerungsgebühr bisher
in €/Leerung
Leerungsgebühr neu
in €/Leerung
Umtausch- und Abmeldegebühr
in €/Behälter
60 Liter 63,03 67,44 3,78 4,04 15,00
120 Liter 71,43 76,43 7,55 8,08 15,00
240 Liter 96,61 103,37 15,09 16,15 15,00
770 Liter 147,15 157,45 48,38 51,77 25,00
1.100 Liter 147,15 157,45 69,13 73,97 25,00

Gebührenrechner Restmülltonne

Gebühren Biotonne

Die Abholung des Bioabfalls ist in Ihrer Entsorgungsgebühr enthalten. Diese setzt sich aus einer Grund- und einer Leerungsgebühr zusammen, wobei keine Pflichtleerungen berechnet werden. Die Anzahl der Leerungen bestimmt die letztendliche Gebührenhöhe.

Bitte beachten Sie, dass gebührenrechtlich auch Leerungen von Tonnen in Rechnung gestellt werden, die nicht vollständig entleert werden konnten. Wir empfehlen Ihnen, das besonders bei Frost zu beachten. Sie müssen die Tonnen so bereitstellen, dass diese ordnungsgemäß geleert werden können. Der Deckel muss noch gut schließen und die Abfälle dürfen nicht verpresst werden.

Alle Behälter sind am Abfuhrtag spätestens ab 6:30 Uhr zur Leerung bereitzustellen.

Gebühren Biotonne (gültig ab 01.01.2024)

BehälterGrundgebühr bisher 
in €/Jahr
neue Grundgebühr
in €/Jahr
Leerungsgebühr bisher
in €/Leerung
neue Leerungsgebühr
in €/Leerung
Umtausch- und Abmeldegebühr
in €/Behälter
60 Liter 37,86 40,51 2,57 2,75 15,00
120 Liter 46,24 49,48 5,12 5,48 15,00
240 Liter 71,43 76,43 10,28 11,00 15,00

Sonderleerung von Bioabfallbehältern als Restmüll

Biotonnen, die mit Restabfall oder anderen Fremdstoffen befüllt wurden, die nicht für die Biotonne zugelassen sind, werden nicht geleert. Im Wiederholungsfall werden die fehlbefüllten Behälter, soweit erforderlich oder vom Tonnennutzer gewünscht, außerhalb der Regelabfuhr als Restmüll geleert. Dabei entstehen nach der Abfallgebührensatzung folgende Kosten:

BehälterSonderleerungsgebühr
(als Restabfall)
Biotonne, 60 Liter 108,83 €
Biotonne, 120 Liter 111,55 €
Biotonne, 240 Liter/Saison-Biotonne, 240 Liter 116,99 €
Saison-Biocontainer 187,68 €

Sonderleistungen

Abholung auf Abruf

Sperrmüll

bis 4 m³/Jahr

gebührenfrei

Sperrmüll

Mengenüberschreitungen und weitere Bestellungen
pro angefangene 4 m³

28,00 €

Sperrmüll-Express

pro angefangene 4 m³

50,00 €

Grobmüll

pro angefangene 2 m³

15,00 €

Strauchwerk

pro angefangene 4 m³

28,00 €

Container 

Gebühren Sonderleistungen Container

Papier, Pappe, Kartonagen

1.100 Liter

gebührenfrei

Grobmüll

1.100 Liter
maximale Nutzungsdauer
1 Monat

67,00 €

Saison-Biotonne

240 Liter
maximale Nutzungsdauer
1 Monat

30,00 €

Saison-Biocontainer

1.100 Liter
maximale Nutzungsdauer
1 Monat

66,00 €

Gebührenpflichtige Wertstoffe und Abfallfraktionen (Wertstoffhof AEZ)

Wertstoffe

Gebühren Wertstoffhöfe (gültig ab 01.01.2023)

Garten-/Bioabfall,
ohne Verwiegung, max. 2 m³

bis 1 m³

10,00 €


1 bis max. 2 m³

20,00 €

Altholz,
behandelt/unbehandelt, max. 2 m³

bis 1 m³

10,00 €


1 bis max. 2 m³

20,00 €

Bauschutt
ohne Verwiegung, max. 1 m³


10,00 €/Anlieferung

Selbstanlieferung von Restabfall

Gebühren AEZ (gültig ab 01.01.2021)

Kleinanlieferung von Restabfall, maximal 60 kg
(PKW-Kofferraum oder Kombi) ohne Verwiegung

10,50 €/Anlieferung

Mindestgebühr bei Verwiegung der Abfälle,
(<200 kg)

23,50 €/Anlieferung

Selbstanlieferung >200 kg
(privat und gewerblich)
Verwiegungs- und Annahmekosten
Entsorgungskosten



11,00 €/Vorgang
135,00 €/t

Selbstanlieferung von Gewerbebetrieben
>1.000 kg
Verwiegungs- und Annahmekosten
Entsorgungskosten inkl. Wertstofferfassung



11,00 €/Vorgang
152,00 €/t

Bauabfälle

Ripigs, Gipskarton (ohne Verwiegung, max. 1 m³) 10,00 €/Anlieferung
Ytong-Steine, Gasbeton (ohne Verwiegung, max. 1 m³) 10,00 €/Anlieferung

Fenster

Gebühren Fensterentsorgung AEZ

Art

Entsorgungsgebühr
in €/Stück

Fenster klein
bis 50 × 50 cm

1,50 €

Fenster mittel
bis 1,00 × 2,00 m

3,00 €

Fenster groß
bis 1,20 × 2,00 m

5,00 €

Fenster Übergröße

10,00 €

Altreifen

Gebühren Altreifenentsorgung AEZ

Art

Entsorgungsgebühr
in €/Stück

Pkw ohne Felge

2,00 €

Pkw mit Felge

3,00 €

Lkw ohne Felge

8,00 €

Lkw mit Felge

12,50 €

Traktor/Vorderreifen ohne Felge

17,50 €

Traktor/Vorderreifen mit Felge

25,00 €

Traktor/Hinterreifen ohne Felge

37,50 €

Traktor/Hinterreifen mit Felge

47,50 €

Sonderabfallzwischenlager

Die Annahme von Problemabfällen aus privaten Haushalten ist gebührenfrei, da hier die Entsorgung über die allgemeine Abfallbeseitigungsgebühr geregelt ist. Es werden haushaltsübliche Mengen bis 20 Liter bzw. 30 Kilogramm angenommen.
Mengenüberschreitungen sind gebührenpflichtig.

Für Gewerbebetriebe ist die Entsorgung grundsätzlich gebührenpflichtig.

Problemabfälle (neue Gebühren gültig ab 01.07.2021)

Abfallschlüssel Bezeichnung Entsorgungsgebühr
€/kg
06 04 04 quecksilberhaltige Abfälle 6,55
13 02 05 nicht chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis 0,76
15 01 10 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 1,17
15 02 02 Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter, Abfall anderswo (in der Gruppe) nicht genannt), Wischtücher und Schutzkleidung, die mit gefährlichen Stoffen verunreinigt ist 0,95
16 01 07 Ölfilter 0,93
16 01 13 Bremsflüssigkeiten 0,89
16 01 14 Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 0,89
16 02 09 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten 2,70
16 05 04 gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (Spraydosen) 1,73
16 05 07 gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten 3,90
16 05 08 gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten 3,90
16 05 09 gebrauchte Chemikalien, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen (Feuerlöscher, Feuerlöschpulver) 2,52
16 06 01 Bleibatterien 0,50
20 01 13 Lösemittel 1,08
20 01 14 Säuren 1,68
20 01 15 Laugen 1,41
20 01 17 Fotochemikalien 1,08
20 01 18 Altmedikamente -----
20 01 19 Pestizide 1,81
20 01 27 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten 1,06
20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen 0,90
20 01 33 Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten 1,19


Nicht reaktive gefährliche Abfälle (neue Gebühren gültig ab 01.07.2021)

Die Entsorgung dieser Abfälle ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Bitte beachten Sie die Annahmekonditionen.


€/Anlieferung

Kleinanlieferungen, max.60 kg
(PKW-Kofferraum oder Kombi) ohne Verwiegung

9,00

          * für den Abfallschlüssel 17 03 03

15,00

         ** für den Abfallschlüssel 17 06 03

21,00

Mindestgebühr bei der Verwiegung der Abfälle (<200 kg)

23,50

Selbstanlieferung >200 kg
Verwiegungs- und Annahmekosten

Entsorgungskosten                      

11,00 €/Vorgang

siehe Liste unten


Abfallschlüssel-Nr.

Bezeichnung

Entsorgungskosten 

16 02 12

gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
(z.B. Nachtspeicherheizgeräte)

gebührenfrei

17 01 07 

Schutt von Schornsteinen aus privaten Haushaltungen mit 'Hausbrand'-Heizungsanlagen

56,67 €/t

17 03 03

Kohlenteer und teerhaltige Produkte
(z.B. Dachpappen, Bitumenwellplatten) *

324,69 €/t

17 06 03

anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält (z.B.Steinwolle, Glaswolle) **

362,89 €/t

17 06 05

asbesthaltige Baustoffe (z.B. Asbestzement-Platten)

108,23 €/t


Biogenes Zentrum Hohenhameln-Mehrum

Selbstanlieferung

Gebühren Biogenes Zentrum (gültig ab 01.01.2021)

Selbstanlieferung
von gemischten Bioabfällen nativ organischer Herkunft

 

85,48 €/t

Strauchwerk bis 20 cm Durchmesser


85,48 €/t

Mindestgebühr
bei Verwiegung der Abfälle

<200 kg

13,50 €/Anlieferung

Vergärbare Abfälle
(die Auflistung der entsprechenden Abfallarten erfolgt in der Benutzungsordnung des Kompostwerkes Mehrum)


85,48 €/t

Kleinanlieferung von Bioabfällen,
PKW-Kofferraum oder Kombi
(ohne Verwiegung), max. 2 m³

bis 1 m³

10,00 €


1 bis max.2 m³

20,00 €