Inhalt

Erklärung Gebührenbescheid

Jeder Haushalt und jeder Gewerbebetrieb im Landkreis Peine erhält in der Regel einmal zum Jahresbeginn einen Abfallgebührenbescheid, den Jahresbescheid.

Dieser beinhaltet eine Aufstellung über die Gebühren, die der Haushalt oder Gewerbebetrieb für die Abfallentsorgung im aktuellen Jahr zu zahlen hat.

Mit einem Merkblatt möchten wir Ihnen helfen, Ihren Gebührenbescheid besser zu verstehen. 

  • Merkblatt zum Gebührenbescheid / Jahresabrechnung

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .


Häufig gestellte Fragen:

Wie werden meine Leerungen erfasst? Meine persönlichen Aufzeichnungen zu den Leerungen stimmen nicht mit der Anzahl Leerungen im Gebührenbescheid überein.

Jeder Rest- und Bioabfallbehälter trägt einen fest verankerten, elektronischen Chip, den Transponder. Der Chip enthält eine einmalige Codenummer, die Transpondernummer, welche die eindeutige Zuordnung des Behälters zum Grundstück und zum Gebührenbescheid-Empfänger gewährleistet. Beim Kipp- bzw. Entleerungsvorgang wird der Behälter am Sammelfahrzeug automatisch identifiziert und mit anderen Daten wie Standort, Zeit, Behältergröße, in einer im Fahrzeug befindlichen Computereinheit gespeichert.

Eine sogenannte Kammantenne ist für die Erkennung des Chips verantwortlich. Wenn der Behälter an die Schüttung angehängt wird, gelangt der Chip in den Empfangsbereich der Kammantenne (maximaler Empfangsbereich 12-15 cm) und die Chipnummer wird registriert. Eine Leerung für diesen Chip wird aber erst registriert, wenn der Behälter in Kippstellung gelangt ist.

Dieses Verfahren ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert und freigegeben worden. Das System ist bei A+B seit 17 Jahren im Einsatz und hat bislang zu keinerlei Beanstandungen oder Fehlaufzeichnungen geführt.

Warum kann ich meine Abschläge nicht erhöhen oder herabsetzen?

Es kommt vor, dass es für Haushalte im kommenden Jahr absehbare Bedarfsveränderungen bezüglich der Abfallentsorgung geben wird, wenn sich zum Beispiel die Anzahl der Haushaltsmitglieder ändert oder keine Windeln für Kleinkinder mehr benötigt werden.

In diesen Fällen fragen Kunden bei A+B an, ob nicht die für das kommende Jahr zu zahlenden Abschläge schon entsprechend herabgesetzt oder erhöht werden können.
Ein Herabsetzen der Beträge ist in keinem Fall möglich, da A+B nur den Betrag einfordern kann, der auf dem Gebührenbescheid festgesetzt wurde und der sich am realen Verbrauch des Vorjahres orientiert.
Möchte der Kunde seine Vorauszahlungsbeträge erhöhen, hat aber einen Abbuchungsauftrag erteilt, so kann A+B die Abbuchung herausnehmen. Der Kunde kann dann selbst die in seinem Sinne erhöhten Abschläge überweisen.


Natürlich kann man entsprechend dem geänderten Bedarf den Behälterbestand oder das Behältervolumen anpassen. Aber auch die im Laufe eines Jahres vorgenommenen Änderungen werden erst im Jahresabrechnungsbescheid berücksichtigt. Es wird kein Änderungsbescheid erstellt.