Wichtige Hinweise zum Grobmüll-Container
Für Renovierungs- und Umbauabfälle in kleinen Mengen bietet A+B Ihnen an, einen Grobmüll-Container zur Verfügung zu stellen oder den Grobmüll nach Terminvereinbarung abzuholen.
Im ersten Moment könnte man denken, „Grobmüll“ sei nur ein anderes Wort für „Sperrmüll“. Doch dem ist nicht so! Und wer seinen Grobmüll zum Sperrmüll stellt wird das schnell bemerken: Denn bestimmte Abfälle dürfen von unseren Mitarbeitern nicht als Sperrmüll behandelt werden. Die Abholung von Grobmüll ist eine gebührenpflichtige Sonderleistung.
So fallen vor allem Renovierungs- und Umbauabfälle unter die Kategorie „Grobmüll“. Da gerade bei den genannten Arbeiten aber durchaus Sperr- und Grobmüll gleichzeitig anfallen können, koordiniert A+B die Abfuhr beider Fraktionen, wenn Sie diese bestellt haben.
Zum Grobmüll gehören beispielsweise folgende Gegenstände:
- Behandelte und unbehandelte Altholzreste
wie Bretter, Leisten und Bohlen, Gartenlauben, Palisadenhölzer und Zaunteile u.a. - Renovierungs- und Umbauabfälle
wie Wand-/Deckenverkleidungen, Vertäfelungsreste, Fußböden (z.B. Laminat, Parkett), Türen und Fensterrahmen (ohne Glas), Spanplatten, Alurandleisten oder größere Mengen Tapetenreste u.a.
Bitte beachten Sie:
- Im Grobmüll dürfen sich keine leicht entzündlichen Materialien oder Flüssigkeiten (z. B. nicht entleerte Spraydosen, Akkus) befinden.
- Bauschutt (Steine, Beton, Sand), Gipskartonplatten, Strauchwerk und Stuken, Schadstoffe, Farbreste und Altbatterien, Autoteile und Altreifen aller Art sowie Restmüll gehören nicht zum Grobmüll.
- Duschkabinen/-trennwände aus Glas gehören ebenfalls nicht zum Grobmüll.