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Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises Peine 2021-2025 (Beschluss)

Nach § 21 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBL. I S. 212), zuletzt geändert am 23.10.2020 (BGBl I S. 2232) in Verbindung mit § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NabfG) in der Fassung vom 14.07.2003 (Nds. GVBL. Nr. 17/2003 S. 273), zuletzt geändert am 20.05.2019 (Nds. GVBL. S.88), haben die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) zu erstellen. Dieses dient als Planungsinstrument für erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings, und Beseitigung von Abfällen, die im Landkreis Peine anfallen. Das AWK ist in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben.

Es beinhaltet neben einer Analyse des Status quo die künftige strategische Ausrichtung der Abfallwirtschaft im Landkreis Peine im Hinblick auf verschiedene Handlungsfelder. Schwerpunktthemen werden im Geltungszeitraum die künftigen Behandlungskonzepte für Restmüll und Bioabfall, die Optimierung des Bring- und Holsystems sowie das künftige Mobilitätskonzept sein. Alle Handlungsoptionen wurden in Bezug auf die zu erwartenden ökologischen, insbesondere klimarelevanten, und ökonomischen Auswirkungen bewertet. Dabei ist eine hohe Dienstleistungsqualität ein mitentscheidendes Kriterium. 

Das Projekt Fortschreibung des AWKs für die Jahre 2020 bis 2025 erfolgte in Zusammenarbeit mit INFA-Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH aus Ahlen und wurde von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Verwaltungsrates der A+B, begleitet.

Der erarbeitete Entwurf hat vom 21.12.2020 bis 08.01. 2021 öffentlich ausgelegen und die Träger öffentlicher Belange, die vom AWK berührt werden können, wurden frühzeitig am Verfahren beteiligt. Anmerkungen und Einwände wurden entsprechend im AWK berücksichtigt.

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens hat der Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine die Fortschreibung des AWKs in seiner Sitzung am 02.02.2021 beschlossen.

Das AWK kann in der Verwaltung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine (A+B), Woltorfer Straße 57/59, 31224 Peine, während der Öffnungszeiten eingesehen werden und steht hier auch zum Download bereit.