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Neubau

Sie sind neu im Landkreis Peine und fragen sich wie hier die Abfallentsorgung geregelt ist. Tatsache ist, dass diese in den Landkreisen oder Städten in Deutschland ganz unterschiedlich organisiert ist und auch verschiedene Gebührensysteme hat. Damit Sie sich im Landkreis Peine in diesem Bereich gut zurechtfinden, die wichtigsten Fakten zum Start in einem Kurzüberblick. Ausführliche Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten unserer Website und unser Kundenzentrum berät Sie auch gerne persönlich.

Anmeldung

  • Eine Neuanmeldung ist nur durch den Eigentümer möglich. Bitte verwenden Sie dazu den Vordruck »Auftragserfassung Neubau«, füllen ihn aus, legen einen geeigneten Nachweis bei und senden ihn unterschrieben an unser Kundenzentrum. Alle Hinweise finden Sie auf dem Vordruck.

Anschluss- und Benutzungszwang für Restmüll und Bioabfall

  • Das bedeutet, dass Sie verpflichtend an die Restmüll- und Bioabfallsammlung angeschlossen sein müssen, also jeweils eine Restmüll- und eine Biotonne haben müssen.

Volumenbestimmung

  • Welche Behältergröße Sie wählen, ist Ihnen überlassen, ganz nach Haushaltsgröße und Ihren individuellen Konsum- und Lebensgewohnheiten.
  • Beispiel: bei einem 4-Personen-Haushalt, darunter ein Windelkind, ist eine 120 l-Restmülltonne angemessen. Single- oder 2-3-Personen-Haushalte kommen in der Regel mit einem 60 l-Behälter aus. Beachten Sie bei der Auswahl die Leerungsintervalle: Restmüll wird alle zwei Wochen geleert. Bioabfall wird ebenfalls alle zwei Wochen geleert, zwischen Mitte April und Mitte November wöchentlich.

Behälteränderungen

    • sind zu jeder Zeit möglich. Bitte verwenden Sie den Vordruck «Behälteränderung« unter Service/Formulare unter Angabe Ihrer Grundstücks- und Eigentümernummer

Gebührensystem

  • Im Landkreis Peine erfolgt die Berechnung der Gebühren mittels des Identsystems. Jede Tonne ist durch einen Code eindeutig einem Grundstück zugeordnet und hat einen Chip, der bei der Leerung gelesen wird. Die Gesamtgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Leerungsgebühr zusammen. Dabei werden mittels des Identsystems nur die tatsächlich erfolgten Leerungen erfasst.
  • Bei Restabfall werden pro Quartal zwei Pflichtleerungen, insgesamt acht Leerungen pro Jahr, berechnet, die in jedem Fall zu bezahlen sind, auch wenn diese nicht in Anspruch genommen worden sind. Hinzu kommen dann alle weiteren erfassten Leerungen.
    Bei Bioabfall gibt es keine Pflichtleerungen. Es werden also nur die tatsächlichen Leerungen in Rechnung gestellt.
  • Altpapiertonnen und deren Leerung sind gebührenfrei.
  • Es werden nur die Behälter geleert, die an der Straße stehen. Für die Tonnenleerung werden keine Grundstücke betreten.

Besonderheiten Bioabfall

  • Aufgrund des speziellen Kompostierungsverfahrens können im Landkreis Peine auch Speiseabfälle, Knochen und Gräten in die Biotonne gegeben werden.
  • Keine Plastikbeutel in die Biotonne, auch keine biologisch abbaubaren. Nutzen Sie Zwischensammelbehälter; die sie in die Biotonne umleeren oder Biosammelsäcke aus Papier. Nur ein geringer Fremdstoffanteil im Bioabfall garantiert einen qualitativ hochwertigen Kompost als Endprodukt! Hier finden Sie Tipps und Infos zum Thema....
  • Eine Befreiung von der Biotonne bei Eigenkompostierung ist nur möglich, wenn bereits ein Garten angelegt ist. 

Kundenportal

  • Wenn Sie sich in unserem Kundenportal auf unserer Website registrieren lassen, haben Sie einen einfachen und unkomplizierten Zugang zu Ihren grundstücksbezogenen Basisdaten, wie zum Beispiel dem Behälterbestand und den Leerungsprotokollen. Darüber hinaus können Sie hier auf direktem Weg verschiedene Dienstleistungsangebote bestellen oder in Anspruch nehmen.

Sie können sich bei allen Fragen rund um die Abfallentsorgung an unser Kundenzentrum wenden. Wir beraten Sie gerne!