Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.ab-peine.de veröffentlichten Website der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Diese Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen überwiegend vereinbar, da sie technisch weitgehend barrierefrei ist.
In der zweiten Jahreshälfte 2021 wurde ein Relaunch der Website durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Barrierefreiheit der Website noch einmal intensiv überprüft und optimiert.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20.09.2022 aktualisiert. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Wir bemühen uns, diese Website für alle Nutzerinnen und Nutzer möglichst barriere- und fehlerfrei zu gestalten.
Wenn Sie uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen möchten, so können Sie sich über das Kontaktformular »Fehler melden« an uns wenden.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich persönlich an uns zu wenden. Ihre Ansprechpartnerin ist:
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden, die bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen eingerichtet wurde. Hier können Sie einen Antrag auf die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie hier: