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Gemeinschaftliche Nutzung von Abfallbehältern

Wenn Sie einen kleinen Haushalt mit nur ein bis zwei Personen haben und Ihr Abfallaufkommen auch aufgrund Ihrer persönlichen Lebensgewohnheiten so gering ist, dass selbst eine 60-Liter-Tonne zu groß ist, so haben Sie die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Nutzung von Abfallbehältern: Benachbarte Grundstücke können einen oder mehrere Behälter gemeinschaftlich nutzen. Als Faustregel gilt, dass es eine gemeinsame Grenze geben muss.

Der Antrag auf gemeinschaftliche Nutzung muss von beiden Parteien ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Gebühren werden dem Eigentümer der verbleibenden Behälter in Rechnung gestellt. Über die Aufteilung der entstandenen Gebühren müssen sich die betreffenden Parteien untereinander einigen.