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Im ersten Moment könnte man denken, „Grobmüll“ sei nur ein anderes Wort für „Sperrmüll“. Doch dem ist nicht so! Und wer seinen Grobmüll zum Sperrmüll stellt wird das schnell bemerken: Denn bestimmte Abfälle dürfen von unseren Mitarbeitern nicht als Sperrmüll behandelt werden. Die Abholung von Grobmüll ist eine gebührenpflichtige Sonderleistung.
So fallen vor allem Renovierungs- und Umbauabfälle unter die Kategorie „Grobmüll“. Da gerade bei den genannten Arbeiten aber durchaus Sperr- und Grobmüll gleichzeitig anfallen können, koordiniert A+B die Abfuhr beider Fraktionen, wenn Sie diese bestellt haben.

Die Gebühr für die Sonderleistung Grobmüll-Abholung beträgt 15,00 € pro angefangene 2 m³.

Das Grobmüllvolumen ist bei Abholungen grundsätzlich auf maximal 8 m³ begrenzt. In Ausnahmefällen kann auch die Abholung einer größeren Menge beantragt werden.

Zum Grobmüll gehören beispielsweise folgende Gegenstände:

  • Behandelte und unbehandelte Altholzreste
    wie Holzmöbel aus dem Außenbereich, Bretter, Leisten und Bohlen, Gartenlauben, Palisadenhölzer und Zaunteile u.a.
  • Renovierungs- und Umbauabfälle
    wie Wand-/Deckenverkleidungen, Vertäfelungsreste, Fußböden (z.B. Laminat, Parkett), Türen, Fensterrahmen (ohne Glas), Spanplatten, Alurandleisten oder größere Mengen Tapetenreste u.a

Wichtige Hinweise:

  • Das Grobmüllvolumen ist bei Abholungen grundsätzlich auf maximal 8 m³ begrenzt. In Ausnahmefällen kann die Abholung einer größeren Menge beantragt werden.
  • Einzelstücke dürfen eine Länge von 2 m nicht überschreiten.
  • Im Grobmüll dürfen sich keine leicht entzündlichen Materialien oder Flüssigkeiten (z. B. nicht entleerte Spraydisen, Akkus) befinden.
  • Bitte beachten Sie, dass Bauschutt (Steine, Beton), Gipskartonplatten, Strauchwerk und Stuken, Schadstoffe, Farbreste und Altbatterien, Autoteile und Altreifen aller Art nicht zum Grobmüll gehören und deshalb auch nicht mitgenommen werden können.
  • Duschkabinen/-trennwände aus Glas werden bei der Grobmüllabholung nicht mitgenommen.
  • Der Grobmüll ist gut sichtbar und frei zugänglich vor dem Grundstück an der Straße zu lagern, so dass die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt, die Straße nicht verschmutzt und ein zügiges Verladen ermöglicht wird.
  • Der Grobmüll darf nicht in Kartons und Säckern verpackt werden.
    Ausnahme: Tapetenreste können in offenen Säcken zur Abholung bereitgestellt werden.
  • Bitte stellen Sie den Grobmüll bis 6:30 Uhr am Straßenrand zur Abholung bereit.


Bestellung Grobmüll-Abholung

zum Preis von 15,00 € pro angefangene 2 m³
Das Grobmüllvolumen ist bei Abholungen grundsätzlich auf maximal 8 m³ begrenzt.

Rechnungsadresse und Abholort:
Sollte der Abholort von der Rechnungsadresse abweichen, so füllen Sie bitte ein weiteres Adressfeld weiter unten aus.


Wenn der Abholort von der Rechnungsadresse abweicht, füllen Sie bitte zusätzlich die folgenden Felder aus:

(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)