Gebühren Bioabfallbehälter 2026
Die Abholung des Bioabfalls ist in Ihrer Entsorgungsgebühr enthalten. Diese setzt sich aus einer Grund- und einer Leerungsgebühr zusammen, wobei keine Pflichtleerungen berechnet werden. Die Anzahl der Leerungen bestimmt die letztendliche Gebührenhöhe. Bitte beachten Sie, dass gebührenrechtlich auch Leerungen von Tonnen in Rechnung gestellt werden, die nicht vollständig entleert werden konnten. Wir empfehlen Ihnen, das besonders bei Frost zu beachten. Sie müssen die Tonnen so bereitstellen, dass diese ordnungsgemäß geleert werden können. Der Deckel muss noch gut schließen und die Abfälle dürfen nicht verpresst werden. Alle Behälter sind am Abfuhrtag spätestens ab 6:30 Uhr zur Leerung bereitzustellen.
Gebühren Bioabfallbehälter (gültig ab 01.01.2026)
| Behälter | Grundgebühr bisher in €/Jahr | Grundgebühr neu in €/Jahr | Leerungsgebühr bisher in €/Leerung | Leerungsgebühr neu in €/Leerung | Umtausch- und Abmeldegebühr in €/Behälter |
|---|---|---|---|---|---|
| 60 Liter | 41,73 | 29,46 | 2,83 | 2,23 | 16,00 |
| 120 Liter | 50,96 | 33,87 | 5,64 | 4,46 | 16,00 |
| 240 Liter | 78,72 | 45,66 | 11,33 | 8,91 | 16,00 |
| 770 Liter | 70,69 | 28,59 | 24,00 | ||
| 1.100 Liter | 70,69 | 40,85 | 24,00 |
- Gebührenrechner Bioabfall ab 01.01.2026PDF-Datei: (PDF, 302 kB)