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Gebührenerhöhung und Satzungsänderungen 2025

Zum 01.01.2025 hat A+B die Behältergebühren um 3 % erhöht und auch die Abfallentsorgungssatzung in einigen Punkten angepasst.

Gebührenerhöhung

Ein Gebührenhaushalt wie bei A+B arbeitet nach dem Kostendeckungsprinzip. Gebühren werden nur in Höhe der Kosten genommen. Der Gebührenmehrbedarf ist nicht alleine einem großen Kostenblock zuzuordnen. Ausschlaggebend waren aber vor allem die deutlich gestiegenen Entsorgungskosten für die Restabfallverbrennung. Dies ist auf die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel zurückzuführen. Nach Maßgabe des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sind Anlagenbetreiber zum Erwerb von Emissionszertifikaten verpflichtet. Deren Preis ist gesetzlich vorgegeben und steigt jährlich an. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die von A+B zu entrichtenden Entsorgungsentgelte für die Verbrennung des Restabfalls. Darüber hinaus tragen die gestiegenen Personalkosten sowie allgemeine Preissteigerungen bei den benötigten Betriebsmitteln zu den gestiegenen Kosten bei.

Die gestiegenen Kosten konnten nicht durch Umstrukturierungen und Einsparungen in den verschiedenen Betriebsbereichen aufgefangen werden, sodass eine moderate Gebührenerhöhung erforderlich war.

Diese 3 %-Erhöhung bedeutet beispielsweise für einen Haushalt mit einer 60 l-Restmülltonne und einer 60 l-Biotonne und einer durchschnittlichen Leerungshäufigkeit Mehrkosten von 5,76 € im Jahr, bei einer Kombi von zwei 120l-Behältern Mehrkosten von 9,85 € pro Jahr. Das entspricht monatlichen Mehrausgaben von weniger als 1 €.

Neue Behältergebühren:

Behälter

Jahresgrundgebühr

Leerungsgebühr

Restmülltonne, 60 l

69,46 €

4,16 €

Restmülltonne, 120 l

78,72 €

8,32 €

Restmülltonne, 240 l

106,47 €

16,63 €

Restmüllcontainer, 770 l

162,17 €

53,32 €

Restmüllcontainer, 1.100 l

162,17 €

76,19 €

Biotonne, 60 l

41,73 €

2,83 €

Biotonne, 120 l

50,96 €

5,64 €

Biotonne 240 l

78,72 €

11,33 €

Satzungsänderungen
Neben der allgemeinen Gebührenerhöhung wurden einige Satzungsänderungen beschlossen, die sich aus der betrieblichen Praxis ergaben und für die Qualitätssicherung der Produkte und Dienstleistungen maßgeblich wichtig sind. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen im Überblick. Die vollständige Abfallgebühren- und Abfallentsorgungssatzung finden Sie hier...

Bioabfall
Wir möchten Sie noch einmal an die Satzungsänderungen in 2024 bezüglich der Bioabfallsammlung erinnern. Der Bioabfall sollte keine Fremdstoffe enthalten, die die Kompostierung stören und die Qualität des Kompostes beeinträchtigen. Der Peiner Kompost kann nur sein wertvolles Gütesiegel behalten, wenn die Qualität des Bioabfalls stimmt.

Deshalb beachten Sie bitte:
In die Biotonne dürfen neben Fremdstoffen wie Restmüll, Glas, Metall, und Plastik auch keine Sammelbeutel aus Kunststoff. Das gilt auch für biologisch abbaubare Beutel nach DIN EN 14995 und DIN EN 13432.

Erlaubt sind nur Bioabfallsammelbeutel aus Papier. Wir empfehlen kleine Zwischensammelbehälter in der Küche, die dann in die Biotonne umgeleert werden können und anschließend nur kurz ausgespült werden müssen.
Ist die Biotonne falsch befüllt, wird diese nicht geleert und kann im Wiederholungsfall als Restmüll geleert werden. Das ist mit einer empfindlich hohen Sonderleerungsgebühr verbunden.

Sperrmüll
Eine Sperrmüllbestellung bezieht sich grundsätzlich auf eine Abholmenge von 4 m³. Aus technischen Gründen kann bei einer Abholung maximal nur eine Übermenge von 4 m³ zusätzlich mitgenommen werden. Daher dürfen am Abholtag max. 8 m³ Sperrmüll insgesamt bereitgestellt werden. Darüberhinausgehende Mengen und Restabfall in Säcken bleiben stehen und müssen von Ihnen aus dem öffentlichen Raum wieder entfernt werden.

Bei größeren Mengen müssen Sie einen zusätzlichen Abholtermin vereinbaren. Alternativ bieten wir auch eine Entrümpelung als Dienstleistung an. Kontakt: 05171-7791-23

Anfahrtsgebühr für Leerfahrten

Bitte sagen Sie Ihren Termin für die Sperrmüll- oder Strauchwerkabholung rechtzeitig ab oder verschieben Sie ihn, falls Sie ihn nicht mehr benötigen. Das hilft uns, unnötige Fahrten und Kosten zu vermeiden. Falls bei einer geplanten Abholung keine Gegenstände bereitgestellt wurden, müssen wir eine Anfahrtsgebühr berechnen:

40,00 € für eine vergebliche Anfahrt bei einer Sperrmüll-Expressabholung.
15,00 € für eine vergebliche Anfahrt bei einer Strauchwerkabholung.

Mit Ihrer rechtzeitigen Absage unterstützen Sie uns dabei, die Abfallentsorgung effizient und kostengünstig zu gestalten. 

Alle Grundstückseigentümer werden im Rahmen der Gebührenbescheidaktion Anfang Januar angeschrieben und über die Änderungen informiert.

01.01.2025