Wichtige Hinweise zur Grobmüll-Abholung
Für Renovierungs- und Umbauabfälle in kleinen Mengen bietet A+B Ihnen an, einen Grobmüll-Container zur Verfügung zu stellen oder den Grobmüll nach Terminvereinbarung abzuholen.
Im ersten Moment könnte man denken, „Grobmüll“ sei nur ein anderes Wort für „Sperrmüll“. Doch dem ist nicht so! Und wer seinen Grobmüll zum Sperrmüll stellt wird das schnell bemerken: Denn bestimmte Abfälle dürfen von unseren Mitarbeitern nicht als Sperrmüll behandelt werden. Die Abholung von Grobmüll ist eine gebührenpflichtige Sonderleistung.
So fallen vor allem Renovierungs- und Umbauabfälle unter die Kategorie „Grobmüll“. Da gerade bei den genannten Arbeiten aber durchaus Sperr- und Grobmüll gleichzeitig anfallen können, koordiniert A+B die Abfuhr beider Fraktionen, wenn Sie diese bestellt haben.
Zum Grobmüll gehören beispielsweise folgende Gegenstände:
- Behandelte und unbehandelte Altholzreste
wie Bretter, Leisten und Bohlen, Gartenlauben, Palisadenhölzer und Zaunteile u.a. - Renovierungs- und Umbauabfälle
wie Wand-/Deckenverkleidungen, Vertäfelungsreste, Fußböden (z.B. Laminat, Parkett), Türen und Fensterrahmen (ohne Glas), Spanplatten, Alurandleisten oder größere Mengen Tapetenreste u.a.
Bitte beachten Sie:
- Das Grobmüllvolumen ist bei Abholungen grundsätzlich auf maximal 8 m³ begrenzt. In Ausnahmefällen kann die Abholung einer größeren Menge beantragt werden. Wird der Grobmüll zusammen mit Sperrmüll abgeholt bbeträgt das Maxcimale Volumen für beide Fraktionen zusammen ebenfalls 8 m³.
- Einzelstücke dürfen eine Länge von 2 m nicht überschreiten.
- Im Grobmüll dürfen sich keine leicht entzündlichen Materialien oder Flüssigkeiten (z. B. nicht entleerte Spraydosen, Akkus) befinden.
- Bitte beachten Sie, dass Bauschutt (Steine, Beton), Gipskartonplatten, Strauchwerk und Stuken, Schadstoffe, Farbreste und Altbatterien, Autoteile und Altreifen aller Art nicht zum Grobmüll gehören und deshalb auch nicht mitgenommen werden können.
- Duschkabinen/-trennwände aus Glas werden bei der Grobmüllabholung nicht mitgenommen.
- Der Grobmüll ist gut sichtbar und frei zugänglich vor dem Grundstück an der Straße zu lagern, so dass die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt, die Straße nicht verschmutzt und ein zügiges Verladen ermöglicht wird.
- Der Grobmüll darf nicht in Kartons und Säckern verpackt werden.
Ausnahme: Tapetenreste können in offenen Säcken zur Abholung bereitgestellt werden. - Bitte stellen Sie den Grobmüll bis 6:30 Uhr am Straßenrand zur Abholung bereit.