Ältere Nachtspeicheröfen können Asbest und sechswertiges Chrom enthalten und stellen damit eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar. Daher dürfen nur zugelassene Fachfirmen nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) diese Elektrogeräte zerlegen und entsorgen.
Voraussetzung für die gebührenfreie Annahme Ihres asbesthaltigen Nachtspeicherheizgerätes ist, dass dieses ordnungsgemäß abgebaut, luftdicht verpackt und unbeschädigt in unserem Sonderabfallzwischenlager abgegeben wird. Die Geräte dürfen nicht demontiert oder teildemontiert sein und sind auf Paletten bzw. Kanthölzern zu platzieren, um das Anbringen von Hebezeugen zu erleichtern. Die Gehäusefugen und -öffnungen müssen vollständig mit Klebeband überklebt werden.