Sonderleerung von Bioabfallbehältern als Restmüll
Biotonnen, die mit Restabfall oder anderen Fremdstoffen befüllt wurden, die nicht für die Biotonne zugelassen sind, werden nicht geleert. Im Wiederholungsfall werden die fehlbefüllten Behälter, soweit erforderlich oder vom Tonnennutzer gewünscht, außerhalb der Regelabfuhr als Restmüll geleert. Dabei entstehen nach der Abfallgebührensatzung folgende Kosten:
Behälter | Sonderleerungsgebühr (als Restabfall) |
---|---|
Biotonne, 60 Liter | 108,83 € |
Biotonne, 120 Liter | 111,55 € |
Biotonne, 240 Liter/Saison-Biotonne, 240 Liter | 116,99 € |
Saison-Biocontainer | 187,68 € |