Gebührenerhöhung und Satzungsänderungen 2024
Zum 01.01.2024 hat A+B die Behältergebühren um 7 % erhöht und auch die Abfallentsorgungssatzung in einigen wesentlichen Punkten angepasst, insbesondere bezüglich der Bioabfallsammlung.
Gebührenerhöhung
Wie viele andere Unternehmen ist auch A+B von Kostensteigerungen betroffen, die sich in vielen Bereichen des Betriebes niederschlagen. Das betrifft zum einen die Preissteigerungen bei den großen Entsorgungsverträgen für Rest- und Bioabfall, vor allem die ab 01.01.2024 greifende CO2-Abgabe bei der Verbrennung von Restabfall nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dazu kommen die gestiegenen Energiekosten, erhöhte Aufwände für Personalkosten aufgrund der Tarifabschlüsse und gefallene Wertstofferlöse, z. B. für Altpapier. Es sind eine Reihe von externen kostensteigernden Faktoren, auf die A+B keine Einflussmöglichkeiten hat. Da A+B trotz der angesprochenen Kostensteigerungen das gewohnte Dienstleistungsangebot und einen guten Servicegrad für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten möchte, mussten schlussendlich die Gebührensätze angehoben werden. Zum 01.01.2024 wurden daher die Behältergebühren um 7 % erhöht. Dies hat der Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe in seiner Sitzung am 22.11.2023 beschlossen und der Kreistag hat dem am 20.12.2023 zugestimmt. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Peine vom 29.12.2023 wurden die Änderungen rechtskräftig.
Diese 7 %-Erhöhung bedeutet beispielsweise für einen Haushalt mit einer 60 l-Restmülltonne und einer 60 l-Biotonne und einer durchschnittlichen Leerungshäufigkeit Mehrkosten von 12,60 € im Jahr, bei einer Kombi von zwei 120l-Behältern Mehrkosten von 20,90 € pro Jahr.
Neue Behältergebühren:
Behälter |
Jahresgrundgebühr |
Leerungsgebühr |
Restmülltonne, 60 l |
67,44 € |
4,04 € |
Restmülltonne, 120 l |
76,43 € |
8,08 € |
Restmülltonne, 240 l |
103,37 € |
16,15 € |
Restmüllcontainer, 770 l |
157,45 € |
51,77 € |
Restmüllcontainer, 1.100 l |
157,45 € |
73,97 € |
Biotonne, 60 l |
40,51 € |
2,75 € |
Biotonne, 120 l |
49,48 € |
5,48 € |
Biotonne 240 l |
76,43 € |
11,00 € |
Behälter |
Pauschalgebühr |
Grobmüllcontainer (1.100 l), max. 1 Monat |
67,00 € |
Saison-Biotonne (240 l), max. 1 Monat |
30,00 € |
Saison-Biocontainer (1.100l), max. 1 Monat |
66,00 € |
Satzungsänderungen
Neben der allgemeinen Gebührenerhöhung wurden einige Satzungsänderungen beschlossen, die sich aus der betrieblichen Praxis ergaben und für die Qualitätssicherung der Produkte und Dienstleistungen maßgeblich wichtig sind. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen im Überblick. Die vollständige Abfallgebühren- und Abfallentsorgungssatzung finden Sie hier...
Bioabfall
Die Qualität des Bioabfalls ist ausschlagend für die Qualität des Komposts, der daraus hergestellt wird. Der Peiner Kompost soll ein Qualitätsprodukt mit Gütesiegel bleiben und das kann nur gelingen, wenn die Biotonnen richtig befüllt werden und keine Fremdstoffe enthalten sind. Trotz umfassender Informationen zum Thema ist stellenweise nach wie vor ein hoher Eintrag an Fremdstoffen, gerade von Kunststoffbeuteln, im Bioabfall zu verzeichnen. Zukünftig sind im Landkreis Peine daher nur noch Papiertüten zur Sammlung von Bioabfällen im Haushalt, die anschließend über die Biotonne entsorgt werden, erlaubt. Tüten oder Beutel, die aus biologisch abbaubaren Materialien bestehen und Anteile von Kunststoffen enthalten, sind von der Entsorgung über die Biotonne ausgeschlossen. Dies gilt auch für nach DIN EN 14995 oder EN 13432 zertifizierte Kunststoffbeutel, die für die Sammlung von Bioabfällen verwendet werden. Die Abbauzeit der biologisch abbaubaren Kunststoffbeutel liegt deutlich über der Rottezeit in der Peiner Kompostanlage, sodass Biofolien-Müllbeutel hier nach Abschluss des Kompostierungsprozesses noch nicht vollständig abgebaut sind. Die Beutel zerfallen nicht vollständig und Fragmente sind im fertigen Kompost zu finden, die auf diesem Wege in die Umwelt gelangen. Ab 2025 greifen nach der neuen Bioabfallverordnung zudem strengere Grenzwerte für den Fremdstoffanteil im Bioabfall.
Die neue Regelung bedeutet für Haushalte, die gewohnheitsgemäß biologisch abbaubare Beutel mit Kunststoffanteilen zur Bioabfallsammlung in der Küche verwendet haben, zunächst eine Umstellung. A+B berät gerne, welche Alternativen es gibt. Zum Beispiel:
- Einen kleinen Zwischensammelbehälter (z.B. ein Eimer mit Deckel) in der Küche (ohne Tüte oder Beutel) mit Bioabfällen füllen und nach der Umleerung in die Biotonne ausspülen.
- Den Zwischensammelbehälter mit Zeitungspapier auslegen oder eine unbeschichtete Papiertüte verwenden. Diese sind auch im Handel als Bio-Kompostbeutel erhältlich.
- Feuchte Bioabfälle in Küchen- oder Zeitungspapier einwickeln.
Fehlbefüllung von Biotonnen
Damit das Ziel eines qualitativ hochwertigen Komposts auch erreicht wird, werden die oben genannten Regeln zusätzlich von Maßnahmen begleitet, die eine Fehlbefüllung der Biotonnen sanktionieren.
Biotonnen, die mit Restabfall oder anderen für die Biotonne nicht zugelassenen Abfällen (z.B. Kunststofftüten) befüllt wurden, werden nicht geleert. Die Tonne wird dann mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Sind bei der nächsten Leerung weiterhin unzulässige Abfälle enthalten, wird der Behälter, soweit erforderlich oder vom Tonnennutzer gewünscht, außerhalb der Regelabfuhr als Restabfall entleert. Dabei entstehen nach der Abfallgebührensatzung folgende Kosten:
Behälter |
Leerungsgebühr |
Biotonne, 60 l |
108,83 € |
Biotonne, 120 l |
111,55 € |
Biotonne, 240 l/Saison-Biotonne, 240 l |
116,99 € |
Saison-Biocontainer |
187,68 € |
Bei wiederholten Fehlbefüllungen kann A+B die Biotonne einziehen und durch einen entsprechenden Restabfallbehälter ersetzen.
Dieses Maßnahmenpaket soll die Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren, auf eine saubere Bioabfallqualität zu achten, bis dies zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Die ersten Monate werden zunächst als Karenzzeit gehandhabt und A+B wird die Bürgerinnen und Bürger gerne in der Umstellungsphase beratend begleiten. Selbstverständlich dürfen bereits vorhandene Biomüllsäcke in einer Übergangszeit genutzt werde. Die Bürgerinnen un Bürger werden in dieser Zeit auch nicht dazu aufgefordert, Ihre Tonne nach Säcken zu durchsuchen und zu sortieren.
Sperrmüll
Um die Sperrmülltouren besser und verlässlicher planen zu können ist es notwendig geworden, bei Abholungen das Sperrmüllvolumen auf maximal 8 m³ zu begrenzen. Wie bisher sind 4 m³ pro Jahr und Haushalt gebührenfrei, auch bei Selbstanlieferung im Abfallentsorgungszentrum. Sollte einmal eine deutlich größere Menge an Sperrmüll anfallen, wird A+B auch in diesem Fall eine situationsgerechte Lösung finden. Das Kundenzentrum berät gerne.
Leicht entzündliche Flüssigkeiten oder Materialien (z. B. nicht entleerte Spraydosen, Akkus) sind nicht nur im Sperrmüll, sondern auch im Schrott und Grobmüll verboten. Diese haben in der Vergangenheit mutmaßlich die Brände an Entsorgungsfahrzeugen von A+B ausgelöst und erhebliche Sachschäden verursacht.
Grobmüll
Zukünftig ist auch das Grobmüllvolumen bei Abholungen auf maximal 8 m³ begrenzt.
Alle Grundstückseigentümer werden im Rahmen der Gebührenbescheidaktion Anfang Januar angeschrieben und über die Änderungen informiert.