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Rückgabemöglichkeiten im Handel

Fachhandel

Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Das gilt für alle Geräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm (längste Seite), auch wenn das Gerät dort nicht gekauft wurde. Bei größeren Geräten wird beim Neukauf ein vergleichbares Altgerät zurückgenommen (sogenannte 1:1 Rücknahme).

Bei Vertragsabschluss muss der Vertreiber die Käuferinnen und Käufer über die kostenlosen Möglichkeiten, ein Altgerät zurückzugeben, im Geschäft oder bei Anlieferung eines Neugerätes zu Hause, hinweisen. 

Supermärkte und Discounter

Seit 1. Juli 2022 sind auch Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen (z.B. Supermärkte, Discounter) zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Es gelten dieselben Rücknahmeverpflichtungen wie im Fachhandel.

Versandhandel

Die oben beschriebenen Regelungen gelten auch für den Versandhandel. Hier ist die Lagerfläche entscheidend: eine Mindestfläche von 400 Quadratmetern für Elektro- und Elektronikgeräte und eine Mindestfläche von 800 Quadratmetern auf alle Lager- und Versandflächen bezogen. Versandhändler können zum Beispiel kostenlose Rücksendemöglichkeiten anbieten oder mit dem stationären Handel kooperieren.