Inhalt

Wichtige Hinweise:

  • Das Grobmüllvolumen ist bei Abholungen grundsätzlich auf maximal 8 m³ begrenzt. In Ausnahmefällen kann die Abholung einer größeren Menge beantragt werden.
  • Einzelstücke dürfen eine Länge von 2 m nicht überschreiten.
  • Im Grobmüll dürfen sich keine leicht entzündlichen Materialien oder Flüssigkeiten (z. B. nicht entleerte Spraydosen, Akkus) befinden.
  • Bitte beachten Sie, dass Bauschutt (Steine, Beton), Gipskartonplatten, Ytong-Steine, Strauchwerk und Stuken, Schadstoffe, Farbreste und Altbatterien, Autoteile und Altreifen aller Art nicht zum Grobmüll gehören und deshalb auch nicht mitgenommen werden können.
  • Duschkabinen/-trennwände aus Glas werden bei der Grobmüllabholung nicht mitgenommen.
  • Der Grobmüll ist gut sichtbar und frei zugänglich vor dem Grundstück an der Straße zu lagern, so dass die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt, die Straße nicht verschmutzt und ein zügiges Verladen ermöglicht wird.
  • Der Grobmüll darf nicht in Kartons und Säcken verpackt werden.
    Ausnahme: Tapetenreste können in offenen Säcken zur Abholung bereitgestellt werden.
  • Bitte stellen Sie den Grobmüll bis 6:30 Uhr am Straßenrand zur Abholung bereit.