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Entsorgungsgebühren für nicht reaktive gefährliche Abfälle

(neue Gebühren gültig ab 01.07.2021)

Diese Abfälle sind grundsätzlich gebührenpflichtig.


€/Anlieferung

Kleinanlieferungen, max. 60 kg
(PKW-Kofferraum oder Kombi) ohne Verwiegung

9,00

              * für den Abfallschlüssel 17 03 03

15,00

            ** für den Abfallschlüssel 17 06 03

21,00

Mindestgebühr bei der Verwiegung der Abfälle (<200 kg)

23,50

Selbstanlieferung >200 kg
Verwiegungs- und Annahmekosten


Entsorgungskosten

11,00 €/Vorgang

 

siehe Liste unten

Abfallschlüssel-Nr.

Bezeichnung

Entsorgungskosten 

16 02 12

gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
(z.B. Nachtspeicherheizgeräte)

gebührenfrei

17 01 07 SB

Schutt von Schornsteinen aus privaten Haushaltungen mit ‚Hausbrand‘-Heizungsanlagen

56,67 €/t

17 03 03

Kohlenteer und teerhaltige Produkte
(z.B. Dachpappen, Bitumenwellplatten) *

324,69 €/t

17 06 03

anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält (z.B. Steinwolle, Glaswolle) **

362,89 €/t

17 06 05

asbesthaltige Baustoffe (z.B. Asbestzement-Platten)

108,23 €/t