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Warum kann ich meine Abschläge nicht erhöhen oder herabsetzen?

Es kommt vor, dass es für Haushalte im kommenden Jahr absehbare Bedarfsveränderungen bezüglich der Abfallentsorgung geben wird, wenn sich zum Beispiel die Anzahl der Haushaltsmitglieder ändert oder keine Windeln für Kleinkinder mehr benötigt werden.

In diesen Fällen fragen Kunden bei A+B an, ob nicht die für das kommende Jahr zu zahlenden Abschläge schon entsprechend herabgesetzt oder erhöht werden können.
Ein Herabsetzen der Beträge ist in keinem Fall möglich, da A+B nur den Betrag einfordern kann, der auf dem Gebührenbescheid festgesetzt wurde und der sich am realen Verbrauch des Vorjahres orientiert.
Möchte der Kunde seine Vorauszahlungsbeträge erhöhen, hat aber einen Abbuchungsauftrag erteilt, so kann A+B die Abbuchung herausnehmen. Der Kunde kann dann selbst die in seinem Sinne erhöhten Abschläge überweisen.


Natürlich kann man entsprechend dem geänderten Bedarf den Behälterbestand oder das Behältervolumen anpassen. Aber auch die im Laufe eines Jahres vorgenommenen Änderungen werden erst im Jahresabrechnungsbescheid berücksichtigt. Es wird kein Änderungsbescheid erstellt.