Tipps und Hinweise
Ihr Beitrag zum Datenschutz – Datenlöschung!
Ihre Daten gehören Ihnen! Daher sind Sie verantwortlich dafür, Ihre persönlichen oder sensiblen Daten von Ihren Elektroaltgeräten (z.B. Handy, Computer) vor deren Entsorgung zu löschen. Möglichkeiten hierfür sind die Zerstörung der zuvor ausgebauten Speichermedien oder die Löschung der Daten mittels Softwareprogrammen.
Batterien und Akkus raus – Brandgefahr!
Wenn Batterien oder Akkus nicht fest in Elektroaltgeräten verbaut sind (z.B. in Digitalkameras, Akkuschraubern, kabellosen Tastaturen), müssen diese vor der Entsorgung aus dem Elektroaltgerät entnommen und getrennt entsorgt werden. Nutzen Sie hierfür unsere Batterie-Sammelbehälter und vermeiden Sie Kurzschlüsse, indem Sie bei Lithiumbatterien die Pole abkleben. Diese wenigen Maßnahmen verhindern gefährliche Situationen für Mensch und Umwelt. Denn immer wieder kommt es zu Bränden auf Wertstoffhöfen oder in Sammelfahrzeugen, wenn die Lithium-Ionen-Akkus nicht korrekt entsorgt werden. Sind diese beschädigt oder überhitzt, so besteht akute Brandgefahr!
Asbesthaltige Nachtspeicherheizgeräte
Ältere Nachtspeicheröfen können Asbest und sechswertiges Chrom enthalten und stellen damit eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar. Daher dürfen nur zugelassene Fachfirmen nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) derlei Elektrogeräte zerlegen und entsorgen.
Voraussetzung für die gebührenfreie Annahme Ihres asbesthaltigen Nachtspeicherheizgerätes ist, dass dieses ordnungsgemäß abgebaut, luftdicht verpackt und unbeschädigt in unserem Sonderabfallzwischenlager abgegeben wird. Die Geräte dürfen nicht demontiert oder teildemontiert sein und sind auf Paletten bzw. Kanthölzern zu platzieren, um das Anbringen von Hebezeugen zu erleichtern. Die Gehäusefugen und -öffnungen müssen vollständig mit Klebeband überklebt werden.
Vorsicht vor Schrottsammlungen!
Die Entsorgung alter Elektrogeräte über Schrottsammlungen bzw. -sammler ist nicht erlaubt. Was vermeintlich hilfreich erscheint, ist illegal und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden. Hintergrund ist, dass der Geschäftszweck illegaler Sammlungen in der Regel die Ausschlachtung ist, d.h. der Vertrieb wertvoller und gewinnbringender Materialien. Weniger wertvolle, wertlose oder gefährliche Restbestandteile hingegen werden oftmals am Straßenrand belassen, in der freien Natur entsorgt oder ins Ausland verbracht, wo sie unter meist gesundheits- und umweltschädigenden Bedingungen entsorgt oder verbrannt werden.
Stopp dem illegalen Export
Der Export nicht funktionsfähiger Elektroaltgeräte ist verboten. Damit wird verhindert, dass die Geräte unter umwelt- und gesundheitsschädigenden Bedingungen ausgeschlachtet werden. Mit der Abgabe an offiziellen Sammelstellen, z.B. Ihrem Wertstoffhof, vermeiden Sie, dass Ihr Elektro-Altgerät illegal exportiert oder unter gesundheits- und umweltschädigenden Bedingungen ausgeschlachtet wird.