Besondere Hinweise zu den Wertstoffinseln
Der Einwurf von Wertstoffen, insbesondere von Glas, außerhalb der Benutzungszeiten und dazu die Motorengeräusche der an- und abfahrenden Autos geben immer wieder Anlass zu Beschwerden. Lärmschutz ist in Wohngebieten ein sensibles und ernstzunehmendes Thema.
Deshalb möchten wir auf die Einhaltung der Benutzungsregeln hinweisen:
- Die Depotcontainer (Bringsystem) dürfen nach der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Peine nur mit den haushaltsüblichen Mengen befüllt werden und die Benutzung ist nur werktags (nicht sonn- und feiertags) in der Zeit von 7:00-19:00 Uhr zulässig.
- Sollten die Container bereits voll sein, dürfen Abfälle nicht daneben abgestellt werden.
- Bei Nichtbeachtung der genannten Regeln handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten nach § 25 Abs. 1 Nr. 6 der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Peine, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Die gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten sollen gewahrt werden, um eine mögliche Lärmbelästigung zu vermeiden, welche die Ruhe und Erholung Unbeteiligter, insbesondere der Anwohner, stören könnte. Dazu zählt auch der Einwurf von Wertstoffen, insbesondere Glas, in die Depotcontainer. Wenn sich alle an die Regeln halten, die das Leben in Gemeinschaften erleichtern sollen und die das Ziel haben, Menschen vor erheblichen Belästigungen sowie Gesundheitsgefahren durch Lärm zu schützen, so wird es auch keinen Anlass zu Ärger, Unstimmigkeiten oder Streit geben.