Transparenz - Videoüberwachung (Wertstoffhof Stedum)
Im Folgenden informieren wir Sie ausführlich über alle wichtigen Details dieser Datenverarbeitung. Wir nehmen Bezug auf alle Auskunftspflichten, die aus den Artikeln 13, 14, 15, 26 und 30 der DS-GVO resultieren.
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Zusätzliche Hinweise
Beschränkung der Informationspflicht
- Wir weisen darauf hin, dass durch § 8 NDSG eine Beschränkung der Informationspflicht nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 und Artikel 14 Abs. 1 bis 3 der Datenschutz-Grundverordnung gegeben sein kann.
Im Internet kursieren Briefvorlagen zum Auskunfts-Verlangen, die eine denkbar umfassende Auskunft verlangen. Teilweise werden dort Auskünfte verlangt, die weit über die gesetzlichen Notwendigkeiten hinausgehen. Dies wollen wir kurz erläutern:
- Bezüglich der Daten-Details (wie Vorname, Nachname, Telefonnummer, ...) gibt es keine Auskunftspflicht in den zugrundeliegenden Artikeln 14 (1d), 15 (1b) und 30 (1c). Dementsprechend nennen wir Ihnen - wie gefordert - die Daten-KATEGORIEN.
- Bezüglich technisch-organisatorischer Maßnahmen gibt es ebenfalls kein Auskunftsrecht. Wir nennen diese Maßnahmen nicht, weil wir dadurch eventuellen Angreifern in die Hände spielen würden. Nur die Aufsichtsbehörde darf gemäß Artikel 30 (1g) eine allgemeine Beschreibung dieser Maßnahmen fordern. Seien Sie versichert, dass wir angemessene Maßnahmen treffen.
- Bezüglich einer Liste aller Dritten und Auftragsverarbeiter nennen wir nur die Empfänger-KATEGORIEN und keine konkreten Firmen-Namen. Dies ist gemäß Artikel 13 (1e), 14 (1e) 15 (1c) und 30 (1d) eine zulässige Option. Wir betrachten die Liste unserer (sehr sorgfältig ausgesuchten) Zulieferer als ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und wollen vermeiden, dass aus einem Bekanntwerden irgendwelche Gefahren für uns und unsere Kunden resultieren könnte.
Pauschale Verlangen nach Löschung/Sperrung bzw. pauschale Widerrufe/Widersprüche etc. sind problematisch. Bitte versetzen Sie sich in unsere Situation: Wir sollen ohne einen belastbaren Identitätsnachweis die Datenverarbeitung ändern? Das kann schwerwiegende Probleme zur Folge haben und sogar eine Datenschutzverletzung bedeuten. Daher werden wir in aller Regel gemäß Artikel 12 (6) zusätzliche Informationen anfordern, bevor wir diese Persönlichkeitsrechte gemäß Artikel 15-21 erfüllen. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt zu uns auf.