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Sonderabfälle

Annahme im Sonderabfallzwischenlager/Abfallentsorgungszentrum

Die Annahme von Sonderabfällen aus privaten Haushalten ist gebührenfrei.

  • Es werden haushaltsübliche Mengen bis 20 l bzw. 30 kg gebührenfrei angenommen.
  • Mengenüberschreitungen sind gebührenpflichtig.

 Hinweise:  

  • Es werden nur Abfälle angenommen, die innerhalb des Landkreises Peine entstanden sind.
  • Sonderabfälle bitte getrennt und in geschlossenen Behältern abgeben (z.B. flüssige Sonderabfälle wie Farben oder Lösungsmittel). Eine Rückgabe der Behälter ist leider nicht möglich.

Anmeldepflichtige Sonderabfälle:

  • Photovoltaikmodule (mehr als 5 Stück)
  • Asbest in Big Bags (mehr als 3 Stück)
  • Asbesthaltige Materialien (lose, unverpackt)
  • Dach- und Teerpappe (mehr als 2 m³)

 ⮕ FormularAnmeldung zur Anlieferung von Sonderabfällen

Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen

Diese Lampen gehören nicht in den Hausmüll. Sie enthalten elektronische Bauteile und geringe Mengen Schadstoffe. Sie fallen somit unter das Elektrogesetz, das die umweltverträgliche Entsorgung regelt. Die Lampen werden über ein Netz von Sammelstellen separat erfasst. Die enthaltenen Wertstoffe Glas und Metall werden recycelt und die Schadstoffe fachgerecht entsorgt.

In kleinen Mengen (bis 20 Stück) können die Lampen auf dem Wertstoffhof Peine und dem Wertstoffhof Stedum kostenlos abgegeben werden.

Größere Mengen (mehr als 20 Stück) können bei der PEG im Abfallentsorgungszentrum Stedum entsorgt werden.

Normale Glühbirnen können Sie im Restmüll entsorgen.

  • Diese Lampen sind gesondert zu entsorgen

Grafik und weitere Infos: lightcycle.de

Entsorgungsgebühren für Sonderabfälle

(neue Gebühren gültig ab 01.07.2021)

Abfallschlüssel

Abfallbezeichnung

Entsorgungsgebühr
€/kg

06 04 04

quecksilberhaltige Abfälle

6,55

13 02 05

nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

0,76

15 01 10

Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

1,17

15 02 02

Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter, Abfall anderswo (in der Gruppe) nicht genannt), Wischtücher und Schutzkleidung, die mit gefährlichen Stoffen verunreinigt ist

0,95

16 01 07

Ölfilter

0,93

16 01 13

Bremsflüssigkeiten

0,89

16 01 14

Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

0,89

16 02 09

Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten

2,70

16 05 04

gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (Spraydosen)

1,73

16 05 07

gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

3,90

16 05 08

gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

3,90

16 05 09

gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen (Feuerlöscher, Feuerlöschpulver)

2,52

16 06 01

Bleibatterien

0,50

20 01 13

Lösemittel

1,08

20 01 14

Säuren

1,68

20 01 15

Laugen

1,41

20 01 17

Fotochemikalien

1,08

20 01 18

Altmedikamente

-----

20 01 19

Pestizide

1,81

20 01 27

Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten

1,06

20 01 28

Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen

0,90

20 01 33

Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten

1,19

 

Annahmekonditionen für nicht reaktive gefährliche Abfälle 
(Dämmstoffe, asbesthaltige Baustoffe etc.): 

  • Es werden nur Abfälle angenommen, die innerhalb des Landkreises Peine entstanden sind.
  • Es werden ausschliesslich Kleinmengen (max. 2 t/Jahr und Anfallstelle) nach Abfallarten getrennt entgegengenommen. Die Entsorgung von nicht reaktiven gefährlichen Abfällen ist auch für private Haushalte gebührenpflichtig. Es gelten die unten aufgeführten Verpackungsvorschriften.
  • Die Annahmekonditionen für weitere, hier nicht näher benannte, nicht reaktive gefährliche Abfälle sind im Sonderabfallzwischenlager auf der Deponie Stedum zu erfragen: sonderabfall@ab-peine.de.

Elektrische Geräte, die freies Asbest enthalten (z.B. Nachtspeicheröfen)

  • Geräte dürfen nicht demontiert oder teildemontiert sein.
  • Gehäusefugen und –öffnungen sind vollständig mit Klebeband zu überkleben.
  • Die Geräte sind auf Paletten bzw. Kanthölzern zu platzieren, um das Anbringen von Hebezeugen zu erleichtern.

Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten (z.B. mineralölverunreinigte Böden und Steine)

  • Die Abfälle sind vom Anlieferer in bereitgestellte Sammelgefäße umzuladen.

Asbesthaltige Baustoffe (z.B. Eternit-Platten)

  • Die Übernahme der Abfälle kann nur in spezieller Verpackung (Big Bags) erfolgen.
  • Am Sonderabfallzwischenlager der Deponie Stedum sind Big Bags in verschiedenen Größen zum Preis von 15,- € / Stück erhältlich.
  • In Folie verpackte Asbestzementprodukte werden zurückgewiesen.
  • Eine unverpackte Anlieferung ist verboten. A+B ist gesetzlich verpflichtet unverpackt angelieferte Asbestzementprodukte ordnungsgemäß zu verpacken. Die Verpackungsgebühr wird nach Aufwand ermittelt und ist vom Anlieferer zu tragen.
  • Anmeldepflichtige Anliefermenge:
    Asbest in Big Bags (mehr als 3 Stück)
    Asbesthaltige Materialien (lose, unverpackt)
    ⮕ Formular: Anmeldung zur Anlieferung von Sonderabfällen

Dämmmaterial (z.B. Steinwolle, Glaswolle)

  • Die Übernahme der Abfälle kann nur in spezieller Verpackung (Big Bags) erfolgen.
  • Am Sonderabfallzwischenlager der Deponie Stedum sind Big Bags in verschiedenen Größen zum Preis von 15,- € / Stück erhältlich.
  • Die Big Bags dürfen nur so weit befüllt werden, dass sie noch gut verschlossen werden können.
  • In Folie verpackte Dämmmaterialien werden zurückgewiesen.
  • Eine unverpackte Anlieferung ist verboten. A+B ist gesetzlich verpflichtet unverpackt angelieferte Dämmmaterialien ordnungsgemäß zu verpacken. Die Verpackungsgebühr wird nach Aufwand ermittelt und ist vom Anlieferer zu tragen!

Kohlenteer und teerhaltige Produkte (z.B. Dachpappe / Bitumenwellplatten)


Entsorgungsgebühren für nicht reaktive gefährliche Abfälle

(neue Gebühren gültig ab 01.07.2021)

Diese Abfälle sind grundsätzlich gebührenpflichtig.


€/Anlieferung

Kleinanlieferungen, max. 60 kg
(PKW-Kofferraum oder Kombi) ohne Verwiegung

9,00

              * für den Abfallschlüssel 17 03 03

15,00

            ** für den Abfallschlüssel 17 06 03

21,00

Mindestgebühr bei der Verwiegung der Abfälle (<200 kg)

23,50

Selbstanlieferung >200 kg
Verwiegungs- und Annahmekosten


Entsorgungskosten

11,00 €/Vorgang

 

siehe Liste unten

Abfallschlüssel-Nr.

Bezeichnung

Entsorgungskosten 

16 02 12

gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
(z.B. Nachtspeicherheizgeräte)

gebührenfrei

17 01 07 SB

Schutt von Schornsteinen aus privaten Haushaltungen mit ‚Hausbrand‘-Heizungsanlagen

56,67 €/t

17 03 03

Kohlenteer und teerhaltige Produkte
(z.B. Dachpappen, Bitumenwellplatten) *

324,69 €/t

17 06 03

anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält (z.B. Steinwolle, Glaswolle) **

362,89 €/t

17 06 05

asbesthaltige Baustoffe (z.B. Asbestzement-Platten)

108,23 €/t