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Elektroaltgeräte

Ressourcen schonen, Schaden vermeiden!

Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass alte Elektrogeräte große Mengen an Schadstoffen enthalten. Dazu gehören unter anderem Quecksilber, Blei, Cadmium und selbst das Treibgas FCKW ist immer noch zu finden. Zum Schutz der Umwelt und somit auch der menschlichen Gesundheit wurde im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) von 2006 festgelegt, dass Hersteller Altgeräte zurücknehmen und nach bestimmten ökologischen Standards entsorgen müssen.

Damit ist das Problem aber noch lange nicht gelöst. Es ist immer noch sehr wichtig, dass bei der Entsorgung der Altgeräte ein möglichst hoher Anteil wiederverwendet oder stofflich verwertet wird. Elektroaltgeräte und Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die in Recyclingverfahren wiedergewonnen und wiederverwertet werden können.

Daher sollten Sie Ihre Altgeräte und Batterien getrennt vom Hausmüll, über die offiziellen Rücknahmestellen – z.B. im Handel oder bei Ihrer Kommune – entsorgen!

Elektrogerät – ja oder nein?

Symbol Elektrogerät

Als Faustregel gilt: Sobald elektrische Energie zum Einsatz kommt, die entweder direkt aus dem Stromnetz entnommen oder über Akkumulatoren bzw. Batterien bezogen wird, handelt es sich um ein Elektrogerät. 
Als Erkennungszeichen dient das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, das Sie auf dem Gerät selbst, dem Garantieschein oder in der Gebrauchsanweisung finden können.


Sammelstellen für Elektroaltgeräte

 

Die Kommunen sind verpflichtet, zur getrennten Erfassung der Altgeräte besondere Sammelstellen einzurichten.

Im Landkreis Peine wurden zwei kommunale Sammelstellen für alle Elektroaltgeräte eingerichtet.

Elektrokleingeräte werden auch auf den Wertstoffhöfen in Edemissen, Lengede-Broistedt und Vechelde-Wedtlenstedt angenommen.
Wichtig: Die längste äußere Kantenlänge darf höchstens 50 cm sein.

  • Monitore, Bildschirme oder Geräte mit Bildschirmen, wie Laptops, E-Book-Reader, LCD-Fotorahmen etc. und auch große Drucker und PCs gehören nicht in diese Gruppe.
  • Alle anderen elektrischen Geräte wie Großgeräte (Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen etc. und auch elektrisch betriebene Sessel), Bildschirme, Monitore und Lampen können nach wie vor nur im Abfallentsorgungszentrum in Hohenhameln-Stedum und auf dem Wertstoffhof Peine abgegeben werden.
  • Die Abgabe ist für Sie selbstverständlich gebührenfrei und Sie tragen dazu bei, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können.
  • Elektrogroßgeräte werden auch im Rahmen der Sperrmüllabfuhr abgeholt.

Rückgabemöglichkeiten im Handel

Fachhandel

Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Das gilt für alle Geräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm (längste Seite), auch wenn das Gerät dort nicht gekauft wurde. Bei größeren Geräten wird beim Neukauf ein vergleichbares Altgerät zurückgenommen (sogenannte 1:1 Rücknahme).

Bei Vertragsabschluss muss der Vertreiber die Käuferinnen und Käufer über die kostenlosen Möglichkeiten, ein Altgerät zurückzugeben, im Geschäft oder bei Anlieferung eines Neugerätes zu Hause, hinweisen. 

Supermärkte und Discounter

Seit 1. Juli 2022 sind auch Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen (z.B. Supermärkte, Discounter) zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Es gelten dieselben Rücknahmeverpflichtungen wie im Fachhandel.

Versandhandel

Die oben beschriebenen Regelungen gelten auch für den Versandhandel. Hier ist die Lagerfläche entscheidend: eine Mindestfläche von 400 Quadratmetern für Elektro- und Elektronikgeräte und eine Mindestfläche von 800 Quadratmetern auf alle Lager- und Versandflächen bezogen. Versandhändler können zum Beispiel kostenlose Rücksendemöglichkeiten anbieten oder mit dem stationären Handel kooperieren.

Sammelgruppen

Das Elektrogesetz hat die Zuordnung zu verschiedenen Sammelgruppen klar definiert:

 Sammelgruppen Elektroaltgeräte

1

Wärmeüberträger

Heizung, Kühlung, Entfeuchtung

2

Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche  von mehr als 100 cm² enthalten

auch Laptops, Notebooks, Tablets, E-Book-Reader, LCD-Fotorahmen

3

Lampen

Leuchtmittel, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren etc.

4

Großgeräte

Waschmaschinen, Backöfen, Herde, elektrisch betriebene Sessel, beleuchtete Spiegelschränke etc.

5

Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik

größte äußere Abmessung höchstens 50 cm und nicht bereits durch andere Sammelgruppen erfasst

6

Photovoltaikmodule


Tipps und Hinweise

Ihr Beitrag zum Datenschutz – Datenlöschung!

Ihre Daten gehören Ihnen! Daher sind Sie verantwortlich dafür, Ihre persönlichen oder sensiblen Daten von Ihren Elektroaltgeräten (z.B. Handy, Computer) vor deren Entsorgung zu löschen. Möglichkeiten hierfür sind die Zerstörung der zuvor ausgebauten Speichermedien oder die Löschung der Daten mittels Softwareprogrammen.

Batterien und Akkus raus – Brandgefahr!

Wenn Batterien oder Akkus nicht fest in Elektroaltgeräten verbaut sind (z.B. in Digitalkameras, Akkuschraubern, kabellosen Tastaturen), müssen diese vor der Entsorgung aus dem Elektroaltgerät entnommen und getrennt entsorgt werden. Nutzen Sie hierfür unsere Batterie-Sammelbehälter und vermeiden Sie Kurzschlüsse, indem Sie bei Lithiumbatterien die Pole abkleben. Diese wenigen Maßnahmen verhindern gefährliche Situationen für Mensch und Umwelt. Denn immer wieder kommt es zu Bränden auf Wertstoffhöfen oder in Sammelfahrzeugen, wenn die Lithium-Ionen-Akkus nicht korrekt entsorgt werden. Sind diese beschädigt oder überhitzt, so besteht akute Brandgefahr!


Asbesthaltige Nachtspeicherheizgeräte

Ältere Nachtspeicheröfen können Asbest und sechswertiges Chrom enthalten und stellen damit eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar. Daher dürfen nur zugelassene Fachfirmen nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) derlei Elektrogeräte zerlegen und entsorgen.

Voraussetzung für die gebührenfreie Annahme Ihres asbesthaltigen Nachtspeicherheizgerätes ist, dass dieses ordnungsgemäß abgebaut, luftdicht verpackt und unbeschädigt in unserem Sonderabfallzwischenlager abgegeben wird. Die Geräte dürfen nicht demontiert oder teildemontiert sein und sind auf Paletten bzw. Kanthölzern zu platzieren, um das Anbringen von Hebezeugen zu erleichtern. Die Gehäusefugen und -öffnungen müssen vollständig mit Klebeband überklebt werden.

Vorsicht vor Schrottsammlungen!

Die Entsorgung alter Elektrogeräte über Schrottsammlungen bzw. -sammler ist nicht erlaubt. Was vermeintlich hilfreich erscheint, ist illegal und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden. Hintergrund ist, dass der Geschäftszweck illegaler Sammlungen in der Regel die Ausschlachtung ist, d.h. der Vertrieb wertvoller und gewinnbringender Materialien. Weniger wertvolle, wertlose oder gefährliche Restbestandteile hingegen werden oftmals am Straßenrand belassen, in der freien Natur entsorgt oder ins Ausland verbracht, wo sie unter meist gesundheits- und umweltschädigenden Bedingungen entsorgt oder verbrannt werden.

Stopp dem illegalen Export

Der Export nicht funktionsfähiger Elektroaltgeräte ist verboten. Damit wird verhindert, dass die Geräte unter umwelt- und gesundheitsschädigenden Bedingungen ausgeschlachtet werden. Mit der Abgabe an offiziellen Sammelstellen, z.B. Ihrem Wertstoffhof, vermeiden Sie, dass Ihr Elektro-Altgerät illegal exportiert oder unter gesundheits- und umweltschädigenden Bedingungen ausgeschlachtet wird.