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Altglas

Glas ist nicht gleich Glas. So heißt es zwar „Scherben bringen Glück“, doch wer einen Spiegel zerbricht, dem drohen sieben Jahre Pech... Auch A+B Peine macht da Unterschiede. 

Glas ist zu 100 % ohne Qualitätsverlust wiederverwendbar. Es lässt sich beliebig oft wieder einschmelzen. Daher ist Recyclingglas eine wichtige Grundlage für die Herstellung von neuem Behälterglas. Neue Glasflaschen bestehen heute durchschnittlich zu 60 % aus Recyclingglas. Dabei entscheidet die Farbreinheit.

Helfen Sie uns, mit einem hundertprozentigen Glasrecycling ohne Qualitätsverlust die Umwelt und Ressourcen zu schonen sowie Energie zu sparen.

  • Gewusst wie - Abfallentsorgung ganz leicht

    Lesen Sie hier, wie einfach Trennen sein kann!

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Das gehört in die Altglascontainer

nur restentleerte Glasverpackungen, ohne Essens- oder Getränkereste, wie Flaschen und Gläser

  • Getränkeflaschen
  • Konservengläser
  • Marmeladengläser
  • Senfgläser oder sonstiges Verpackungsglas, das später auch als Trinkglas genutzt werden kann
  • sonstiges Verpackungsglas

Das gehört nicht in die Altglascontainer

  • sämtliche Glasabfälle, die keine Verpackungen sind:
  • Porzellan und Keramik
  • hitzebeständiges Glasgeschirr
  • Behälter aus Bleikristall wie z.B. Blumenvasen, Aschenbecher oder Weingläser
  • Trinkgläser
  • Glühbirnen und Energiesparlampen
  • Weihnachtsbaumkugeln
  • Fensterglas
  • Drahtglas
  • Spiegel
  • Cerankochfelder

Wo stehen die Altglascontainer?

Die Altglascontainer befinden sich auf den Wertstoffinseln und Wertstoffhöfen.
Es stehen jeweils verschiedenfarbige Iglus für die Sammlung von Weiß-, Grün- und Braunglas zusammen.

Tipps und Hinweise

Trennen Sie richtig nach Farben, denn Weiß- und Braunglas vertragen zum Beispiel beim späteren Recycling so gut wie keine anderen Farben. Grünglas dagegen kann mit anderen Glasfarben gemischt werden, ohne dass die Farbe beeinträchtigt wird. 

Blaues Glas gehört in den Container für Grünglas.

Deckel müssen nicht abgeschraubt werden.

Spiegel und Fensterglas werden nur im Abfallentsorgungszentrum in Hohenhameln-Stedum angenommen.

Unter www.was-passt-ins-altglas.de können Sie sich noch genauer über das Thema informieren.

Besondere Hinweise zu den Wertstoffinseln

Der Einwurf von Wertstoffen, insbesondere von Glas, außerhalb der Benutzungszeiten und dazu die Motorengeräusche der an- und abfahrenden Autos geben immer wieder Anlass zu Beschwerden. Lärmschutz ist in Wohngebieten ein sensibles und ernstzunehmendes Thema.

Deshalb möchten wir auf die Einhaltung der Benutzungsregeln hinweisen: 

  • Die Depotcontainer (Bringsystem) dürfen nach der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Peine nur mit den haushaltsüblichen Mengen befüllt werden und die Benutzung ist nur werktags (nicht sonn- und feiertags) in der Zeit von 7:00-19:00 Uhr zulässig.
  • Sollten die Container bereits voll sein, dürfen Abfälle nicht daneben abgestellt werden.
  • Bei Nichtbeachtung der genannten Regeln handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten nach § 25 Abs. 1 Nr. 6 der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Peine, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Die gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten sollen gewahrt werden, um eine mögliche Lärmbelästigung zu vermeiden, welche die Ruhe und Erholung Unbeteiligter, insbesondere der Anwohner, stören könnte. Dazu zählt auch der Einwurf von Wertstoffen, insbesondere Glas, in die Depotcontainer. Wenn sich alle an die Regeln halten, die das Leben in Gemeinschaften erleichtern sollen und die das Ziel haben, Menschen vor erheblichen Belästigungen sowie Gesundheitsgefahren durch Lärm zu schützen, so wird es auch keinen Anlass zu Ärger, Unstimmigkeiten oder Streit geben.