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Sonderabfallzwischenlager

Die Annahme von Problemabfällen aus privaten Haushalten ist gebührenfrei, da hier die Entsorgung über die allgemeine Abfallbeseitigungsgebühr geregelt ist. Es werden haushaltsübliche Mengen bis 20 Liter bzw. 30 Kilogramm angenommen.
Mengenüberschreitungen sind gebührenpflichtig.

Für Gewerbebetriebe ist die Entsorgung grundsätzlich gebührenpflichtig.

Problemabfälle (neue Gebühren gültig ab 01.07.2021)

Abfallschlüssel Bezeichnung Entsorgungsgebühr
€/kg
06 04 04 quecksilberhaltige Abfälle 6,55
13 02 05 nicht chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis 0,76
15 01 10 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 1,17
15 02 02 Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter, Abfall anderswo (in der Gruppe) nicht genannt), Wischtücher und Schutzkleidung, die mit gefährlichen Stoffen verunreinigt ist 0,95
16 01 07 Ölfilter 0,93
16 01 13 Bremsflüssigkeiten 0,89
16 01 14 Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 0,89
16 02 09 Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten 2,70
16 05 04 gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (Spraydosen) 1,73
16 05 07 gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten 3,90
16 05 08 gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten 3,90
16 05 09 gebrauchte Chemikalien, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen (Feuerlöscher, Feuerlöschpulver) 2,52
16 06 01 Bleibatterien 0,50
20 01 13 Lösemittel 1,08
20 01 14 Säuren 1,68
20 01 15 Laugen 1,41
20 01 17 Fotochemikalien 1,08
20 01 18 Altmedikamente -----
20 01 19 Pestizide 1,81
20 01 27 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten 1,06
20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen 0,90
20 01 33 Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten 1,19


Nicht reaktive gefährliche Abfälle (neue Gebühren gültig ab 01.07.2021)

Die Entsorgung dieser Abfälle ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Bitte beachten Sie die Annahmekonditionen.


€/Anlieferung

Kleinanlieferungen, max.60 kg
(PKW-Kofferraum oder Kombi) ohne Verwiegung

9,00

          * für den Abfallschlüssel 17 03 03

15,00

         ** für den Abfallschlüssel 17 06 03

21,00

Mindestgebühr bei der Verwiegung der Abfälle (<200 kg)

23,50

Selbstanlieferung >200 kg
Verwiegungs- und Annahmekosten

Entsorgungskosten                      

11,00 €/Vorgang

siehe Liste unten


Abfallschlüssel-Nr.

Bezeichnung

Entsorgungskosten 

16 02 12

gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
(z.B. Nachtspeicherheizgeräte)

gebührenfrei

17 01 07 

Schutt von Schornsteinen aus privaten Haushaltungen mit 'Hausbrand'-Heizungsanlagen

56,67 €/t

17 03 03

Kohlenteer und teerhaltige Produkte
(z.B. Dachpappen, Bitumenwellplatten) *

324,69 €/t

17 06 03

anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält (z.B.Steinwolle, Glaswolle) **

362,89 €/t

17 06 05

asbesthaltige Baustoffe (z.B. Asbestzement-Platten)

108,23 €/t